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Aktuelles


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Rechtsanwalt Stefan Fuchs (S•N•P München)

Selbstanzeige - der richtige Weg zur strafbefreienden Nacherklärung von in Deutschland nicht versteuerten Kapitaleinkünften

Aufgrund des internationalen politischen Drucks erklären sich immer mehr Länder dazu bereit, den OECD-Standard für den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten einzuhalten. Zuletzt haben sich Deutschland und die Schweiz über eine Doppelbesteuerung und damit über einen Informationsaustausch nach dem Muster der OECD verständigt.

Das Merkblatt mit allen Informationen finden Sie hier.

05/08/2010


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S•N•P München

München verstärkt sich im Immobilienrecht

Zum 15. Juli 2010 haben sich der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Burkhard Rüscher (41) und sein Kollege Hannes Dürr (34) dem Münchner Standort von S•N•P angeschlossen.

Die hierzu von S•N•P München veröffentlichte Pressemitteilung finden Sie hier.


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Rechtsanwalt Wolfgang Trautner (S•N•P Frankfurt)

In der Region Hesselberg in Mittelfranken - Neuorganisation der Klärschlammentsorgung

Ein öffentlich-privates Kooperationsmodell trägt zur umweltgerechten und nachhaltigen Klärschlammentsorgung bei.

In der mittelfränkischen Region Hesselberg schlossen sich 15 Kommunen zusammen, um ihre Interessen im Bereich der Klärschlammentsorgung zu bündeln. Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde eine öffentlich-private Kooperationsgesellschaft zur umweltschonenden Klärschlammentsorgung gegründet, die Vorbildcharakter hat.

Den ganzen Artikel lesen Sie hier.

14/06/2010 WT


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Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Transfer von öffentlich Bediensteten in den Privatsektor

Seit Jahren wird der öffentliche Dienst vom Stellenabbau beherrscht, insbesondere auf der Länder-, aber auch auf der kommunalen Ebene. Länder, Städte und Gemeinden sind notorisch "knapp bei Kasse". Viele Bedienstete, die an ihrem angestammten Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden können, gehen in den sog. "Überhang" oder "Stellenpool" und werden von dort - soweit möglich - auf andere Dienstposten innerhalb der öffentlichen Verwaltung weiter vermittelt. Das ist im Land Berlin, aber auch im Land Brandenburg so, begleitet von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Vor allem die Landesverwaltungen sind von den Umstrukturierungen betroffen, weniger die ohnehin schon stark reduzierten Gemeindeverwaltungen. Betroffen sind Beamte und Angestellte, zahlenmäßig stärker allerdings die Arbeitnehmer (Angestellten). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat aber in mehreren Entscheidungen die Versetzung von Berliner Beamten zu einem "Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool)" ohne gleich-zeitige Übertragung eines Funktionsamts als rechtswidrig erachtet, weil gegen den "Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" verstoßen werde (s. nur BVerwG, Urteil v. 18.09.2008 - 2 C 8.07; Urteil v. 18.09.2008 - 2 C 3.07). Betriebsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmern (Angestellten) finden weder im Land Berlin noch im Land Brandenburg statt, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien geeinigt. Beamte sind ohnehin unkündbar.

Den ganzen Artikel lesen Sie hier.

07/06/2010


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Rechtsanwalt Wolfgang Trautner (S•N•P Frankfurt)
Rechtsanwalt Dr. Christof Schwabe (S•N•P Frankfurt)
Rechtsanwältin Sarina Schäffer (S•N•P Frankfurt)

mobifair - Leitfaden zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen

Der Wettbewerb um öffentliche Auftragsvergaben im Schienen-personennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat sich in den letzten Jahren immer stärker zu einem reinen Preiswettbewerb entwickelt. Da die meisten Parameter für alle Wettbewerber gleich sind, kommt den Lohnkosten eine immer höhere Bedeutung zu. Die Folge ist, dass es bei der Vergabe der Leistungen zum Lohndumping kommt. Ein Bieter, der faire Löhne zahlen und angemessene Arbeitsbedingungen gewähren will, hat keine Zuschlagschance. Der Verein mobifair e.V. tritt an, den Guten ein Chance zu geben. Es darf nicht alleine nur der niedrigste Preis zählen. Mobifair will, dass die öffentlichen Auftraggeber in ihren Ausschreibungen auch wichtige soziale Standards berücksichtigen. Das dient der Sicherheit und dem Wohlergehen aller - der Arbeitnehmer, der Unternehmen und auch der Fahrgäste.

Das SNP Vergaberechtsteam hat für mobifair e.V. einen Leitfaden erstellt, wie vor allem öffentliche Auftraggeber soziale Aspekte in Vergabeverfahren einbeziehen können. Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair e.V., dankt den juristischen Beratern vom SNP Vergaberechtsteam im Vorwort für ihr großes Engagement und die präzise Arbeit.

Der Leitfaden steht hier zum Download bereit.

27/04/2010


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Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Instrumente der Mindestlohnabsicherung

Die in den letzten 10 Jahren in Deutschland öffentlich geführte Mindestlohn-Debatte beruht auf der Tatsache, dass in vielen Beschäftigungsbereichen trotz Arbeit bei geringer Bezahlung kein ausreichendes Einkommen zum Lebensunterhalt erzielt wird. Ursache dafür sind abnehmende Tarifbindung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und die geringe Zahl von Entgelt-Tarifverträgen, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden (z.B. im Baubereich, Maler- und Lackierergewerbe, Dachdeckerhandwerk) sowie die Zunahme von Tarifverträgen über Niedriglöhne. Während in Deutschland kein gesetzlicher Mindestlohn besteht, haben etwa 20 europäische Nachbarländer damit z.T. jahrzehntelange Erfahrungen: In Frankreich gibt es seit 50 Jahren einen Mindestlohn (derzeit rd. 8 € je Stunde), in den Niederlanden seit 40 Jahren (rd. 1.380 € im Monat), in Großbritannien besteht er seit 1999 (umgerechnet 6,50 € je Stunde). In Großbritannien beziehen ca. 1,5 Mio. Arbeitnehmer Mindestlohn, während es in Frankreich sogar rd. 3,3 Mio. Beschäftigte sind. Selbst in den USA beziehen rd. 13 Mio. Arbeitnehmer einen Mindestlohn, der schon 1938 eingeführt wurde, gegenwärtig in Höhe von umgerechnet rd. 5 € pro Stunde. Die Mindestlohn-Debatte sollte daher nicht als Kapitalismus-Kritik missverstanden werden, da Mindestlöhne in marktwirtschaftlich orientierten Volkswirtschaften gezahlt werden.

Den ganzen Artikel lesen Sie hier.

27/04/2010


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Rechtsanwalt Dr. Tomas van Dorp (S•N•P)

Google Street View: Widerspruch ist möglich

Wer seine Privatsphäre schützen will, kann gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses bei Google Streetview Widerspruch einlegen.

Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Bürgern, die sich dadurch in ihrer Privatsphäre verletzt sehen, empfiehlt SNP, Widerspruch einzulegen. Wir stellen Ihnen hiermit ein Musterschreiben des BMELV (Bundesverbraucherschutzministerium) zur Verfügung.

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahr-zeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:Muster und weitere Informationen:
  • Musterwiderspruch:
Musterwiderspruch im RTF-Format zum Download

  • Wo Google in Deutschland Aufnahmen machen will:
Google Street View - Planung

  • Was Google dabei beachten will:
Zusagen von Google zum Internetdienst Google Street View

  • Infoblatt des BMELV und des BITKOM
Empfehlungen des BMELV und des BITKOM für Datenschutz und Sicherheit im Internet


Näheres zum Thema lesen Sie hier.

VD 09/04/2010


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Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Berufsgenossenschaften - Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaften sind für gewerbliche Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe und deren Beschäftigte die gesetzliche Unfallversicherung. Es gibt in der Bundesrepublik 13 gewerbliche und neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften mit rund 46 Millionen Versicherten. Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, die auf die Bismarckschen "Sozialreformen" zurückgeht und zu Kaisers Zeiten im Jahr 1885 in Kraft trat, besteht heute darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Zum 1. Januar 2010 haben mehrere Berufsgenossenschaften fusioniert, so die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung oder die Berufsgenossenschaft für Rohstoffe und Chemische Industrie. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes übernehmen die Aufgabe der Berufsgenossenschaften Eigenunfallversicherungsträger (z.B. Gemeinunfallversicherungs- verbände, Landesunfallkas-sen und Unfallkasse des Bundes). Dort sind auch die ehrenamtlich Tätigen und Schüler versichert, durch die Unfallkasse des Bundes z.B. die Helfer des THW und des DRK sowie die Entwicklungshelfer.

Den gesamten Artikel lesen Sie hier.


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S•N•P München
Arbeitsrechtsteam

Vortragsreihe SNP - Forum Arbeitsrecht

Ab dem Frühjahr 2010 startet unsere Vortragsreihe "SNP - Forum Arbeitsrecht".

Diese Vortragsreihe richtet sich in erster Linie an Unternehmer und Personalverantwortliche, aber auch an weitere Interessierte, die sich mit Fragen rund um das Personal beschäftigen, und bietet durch die Kombination aus arbeitsrechtlichen und nicht juristischen Themen allen Teilnehmern die Möglichkeit, "über den Tellerrand" zu blicken.

Näheres zu Vortragsthemen und Terminen des Veranstaltungs- programms 2010 finden Sie hier.


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Dr. Stefan Schlawien (S•N•P München)

Compliance im Unternehmen - Eine Notwendigkeit für alle oder nur für Konzerne?

Der Begriff Compliance erscheint nahezu täglich in der Wirtschaftspresse, nicht zuletzt immer häufiger auf Grund der Korruptionsfälle in Deutschland, als jüngstes Beispiel bei MAN.

Die Kommission für den Deutschen Governance Codex (seit 2006) tagt
jährlich, um über weitere Verhaltensregeln für Manager und Unternehmen zu beraten.

Eine Vielzahl von Beratungsunternehmen – nicht nur die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, klopfen bei den Unternehmen an und fragen nach, ob man ein Risikomanagement System eingerichtet und somit dem Kodex und den gesetzlichen Bestimmungen genüge geleistet hat.

Lesen Sie das vollständige Informationsschreiben zum Thema Compliance hier.


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Rechtsanwalt Wolfgang Trautner (S•N•P Frankfurt)
Rechtsanwalt Dr. Christof Schwabe (S•N•P Frankfurt)

SektVO - Die Frage der Woche zu dem neuen Sektorenvergaberecht

Frage: Welche Bedeutung verbleibt für die Abgrenzung von Sektorenauftraggebern nach § 98 Nr. 1-3 und § 98 Nr. 4 GWB, wenn man im Besonderen die Anwendungsausnahme des § 100 Abs. 2 Buchstabe i) GWB berücksichtigt ?

Die Antwort finden Sie hier.


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Rechtsanwalt Jan Woelfert (S•N•P München)

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Ein Überblick

Zum 18. August 2009 ist die 6. Novellierung der HOAI in Kraft getreten. Damit hat der seit der letzten Novellierung am 01. Januar 1996 in Gang gesetzte Diskussionsprozess um die Abschaffung und Verschlankung der HOAI ein vorläufiges Ende gefunden. Damals waren die Honorare aus den Honorartafeln um 5 % erhöht worden. Faktisch gab es somit seit diesem Zeitpunkt keine Erhöhungen der Honorare. Dies wurde auch nicht durch Baupreissteigerungen und die damit einhergehende Erhöhung der anrechenbaren Kosten kompensiert.

Den gesamten Artikel finden Sie hier.


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Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Arbeitsrechtliche Entscheidungen zu Kranken- und Altenpflegeberufen (II)

Die Kommentierungen der Gerichtsentscheidungen

I. Kündigung wegen Langzeiterkrankung
II. Personal-Gestellungsvertrag (DRK-Schwestern)

lesen Sie hier.


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Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Arbeitsrechtliche Entscheidungen zu Kranken- und Altenpflegeberufen (I)

Die Kommentierungen der Gerichtsentscheidungen

I. Tarifvertragliche Rahmenbedingungen
II. Weigerung zur Teilnahme an Personalgespräch
III. Kirchenaustritt einer Altenpflegekraft

lesen Sie hier.


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Rechtsanwalt Wolfgang Trautner (S•N•P Frankfurt)
Rechtsanwalt Dr. Christof Schwabe (S•N•P Frankfurt)

SektVO - Die Frage der Woche zu dem neuen Sektorenvergaberecht

Frage: Welche privaten Sektorenunternehmen nach § 98 Nr. 4 GWB und der Anlage GWB fallen im Bereich der Elektrizitätsversorgung unter die Vergabepflichtigkeit ?

Die Antwort finden Sie hier.


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Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Auslaufen der geförderten Altersteilzeit

Viele Arbeitnehmer in der Industrie und der öffentlichen Verwaltung haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Übergang in die Rente durch Halbierung der wöchentlichen Arbeitszeit "gleitend" zu gestalten und nicht abrupt. Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) macht das auf freiwilliger Basis möglich, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf tarifvertraglicher Grundlage, durch Betriebs-vereinbarung oder einzelvertragliche Regelung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird.

In Tarifverträgen ist oftmals ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers festgehalten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer dass 55. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war, das Arbeitsentgelt also regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat betragen hat (§§ 2, 3 AltTZG).

Den gesamten Artikel lesen Sie hier.


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Rechtsanwalt Dr. Christof Schwabe, LL.M. (S•N•P Frankfurt)
Rechtsanwalt Wolfgang E. Trautner (S•N•P Frankfurt)


Europäisches Vergaberecht: Die EU-Kommission hat mit der Verordnung 1177/2009 vom 30.11.2009 die Schwellenwerte für die Jahre 2010/2011 bekannt gemacht. Dies bedeutet: Öffentliche Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte die nachfolgend genannten Beträge ohne Umsatzsteuer erreichen oder übersteigen, sind im Rahmen europaweiter Vergabeverfahren zu vergeben.

Ab dem 01.01.2010 gelten die folgenden - reduzierten - Schwellenwerte für:

Bauaufträge:__________________________4.845.000 Euro

Dienstleistungs- und Lieferaufträge:_________193.000 Euro

Dienstleistungs- und Lieferaufträge
im Sektorenbereich:______________________387.000 Euro

Für Liefer- und Dienstleistungen
der Obersten oder Oberen
Bundesbehörden sowie vergleichbarer
Bundeseinrichtungen:____________________ 125.000 Euro


Den Text der Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 lesen Sie hier.


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Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Pflege und Betreuung älterer Menschen in Brandenburg ab 1. Januar 2010

Die Pflege und Betreuung älterer Menschen ist in weiten Teilen neu geregelt worden. Das Heimvertragsrecht wurde zum 1. Oktober 2009 neu gefasst, in Brandenburg wird am 1. Januar 2010 das neue Pflege- und Betreuungswohngesetz in Kraft treten. Andere Bundesländer wie z.B. Berlin arbeiten noch an einem neuen Gesetz. Damit wird die Rechtslage für alle Beteiligten unübersichtlich, Einzelheiten erläutert Stephan J. Bultmann.

Mehr dazu lesen sie hier.


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SektVO - Die Frage der Woche zu dem neuen Sektorenvergaberecht (RAe Wolfgang Trautner und Dr. Christof Schwabe, S•N•P Frankfurt)

Kommt das Konzernprivileg auch einzelnen Auftraggebern zugute, obwohl die neue Ausnahmevorschrift des § 100 Abs. 2 Buchst. o) aa) GWB den Plural verwendet ("von Auftraggebern")?

Die Antwort finden sie hier.


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CDU/FDP vereinbaren im Koalitionsvertrag weit reichende Änderungen am Vergaberecht (RAe Wolfgang Trautner und Dr. Christof Schwabe, S•N•P Frankfurt)

Laut dem am 26. Oktober 2009 unterzeichneten Koalitionsvertrag soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Nach Meinung der Koalitionspartner braucht die deutsche Wirtschaft ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbüro- kratisches Vergaberecht. Dafür soll das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Ein Augenmerk liegt auf der Stärkung der Transparenz im Bereich unterhalb der europäischen Schwellenwerte. Sie betragen derzeit 206.000 Euro für Lieferungen und Dienstleistungen und 5.150.000 Euro für Bauleistungen. Die wichtigste Neuerung besteht in der Ankündigung, dass ein wirksamer Rechtsschutz bei den Unterschwellenaufträgen eingeführt werden wird. Letzteres dürfte die Bedeutung des Vergaberechts in der Praxis noch einmal erhöhen. Ein Gesetzentwurf für das reformierte Vergaberecht soll bis Ende 2010 vorliegen.


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Neues Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft (RA Stephan J. Bultmann, S•N•P Berlin)

Durch das am 1. Oktober 2009 in Kraft tretende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG - (BGBl. I Nr. 48, S. 2319 ff.) wird der Verbraucherschutz für Senioren, behinderte und sonst pflegebedürftige Volljährige beim Abschluss von Heim- und Betreuungsverträgen gestärkt. Im Zuge der Föderalis-musreform wurde 2006 das im Heimgesetz geregelte Heimrecht aufgespalten: Das Ordnungsrecht, das den Betrieb, die Qualitätsicherung und die Aufsicht der Heime durch die zuständigen Behörden regelt, ist Ländersache, während für das Heimvertragsrecht weiterhin das Heimgesetz als Bundesrecht anzuwenden ist. Einige Bundesländer, darunter auch Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, haben inzwischen neue Landesheimgesetze auf den Weg gebracht, die den ordnungsrechtlichen Rahmen setzen. An die Stelle der vertragsrechtlichen Bestimmungen des Heimgesetzes (§§ 5-9 und teile des § 14 HeimG) treten ab Oktober 2009 das 17 Paragrafen umfassende WBVG, das nur eine kurze Anpassungsfrist für bestehende Heimverträge bis zum 30 April 2010 vorsieht. Ab 1. Mai 2010 richten sich die heimrechtlichen Verhältnisse nur noch nach dem WBVG.

Mehr dazu lesen Sie hier.


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Erwerberin verklagt mit Rechtsanwalt René Buscher (S•N•P Berlin) ehemals landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GSW auf € 432.000,00 Schadenersatz

Die Mieterin eines Wohnhauses der ehemals landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GSW in der Friedrichstraße 17 wollte verhindern, dass ihr Wohnhaus von einem spanischen Investor gekauft wird. Deswegen hat sie das Gebäude mit 14 Wohnungen und vier Gewerbeeinheiten im Jahr 2005 einfach selbst erworben - für 1.3 Millionen Euro.

Jetzt fordert die Käuferin einen Teil des Kaufpreises von der GSW zurück. Sie beruft sich darauf, dass der Verkehrswert der Immobilie nach einem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten nur 868.000,00 Euro betragen habe.

Von Rechtsanwalt René Buscher wurde eine entsprechende Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

Lesen sie den Artikel in der Berliner Zeitung vom 5. August 2009 hier .


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Rechtsanwalt Christof Schwabe, LL.M. (S•N•P Frankfurt)

Europäisches Vergaberecht: Deutschland, große Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament fordern vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) die Nichtigkeit der Mitteilung der Europäischen Kommission zu den Unterschwellenvergaben ein!

Luxemburg: Die Bundesrepublik Deutschland hatte am 12. September 2006 vor dem Europäischen Gerichtshof erster Instanz die Nichtigkeit der "Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen (2006/C 179/2)" geltend gemacht.

Am 29.April 2009 fand die mündliche Verhandlung statt (Rechtssache T-258/06). Der Sitzungsbericht offenbart in dem vergaberechtlich höchst bedeutsamen Rechtsstreit nunmehr die beteiligten Akteure und die vorgebrachten Argumente:

In dem Rechtsstreit haben sich inzwischen Griechenland, die Niederlande, Frankreich, Österreich, Großbritannien, Polen und das Europäische Parlament der Deutschland als Streithelfer angeschlossen. Offenbar besteht ein länder- und institutionenübergreifend großes Interesse daran, die besagte Mitteilung der Europäischen Kommission zu Fall zu bringen.

Die klagenden Protagonisten eint die Meinung, dass die Mitteilung der Kommission kompetenzwidrig neues Recht schaffe. Die Kommission sei unzuständig, die Mitteilung verstoße gegen das institutionelle Gleichgewicht bei der europäischen Rechtsetzung. Ebenfalls verstoße sie gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit. Die Europäische Kommission hält ihrerseits daran fest: Sie habe nur die bestehende Auslegung des Rechtsbereiches außerhalb der europäischen Vergaberichtlinien durch den EuGH zusammengefasst.

Der anhängige Rechtsstreit heizt dem abgekühlt geglaubten Streit um die Behandlung von Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte wieder ein. Mit Spannung ist abzuwarten, welcher Seite das EuG Recht geben wird und welche Auswirkungen das Urteil auf das europäische Vergaberecht zeitigen wird.

Die streitgegenständliche Kommissionsmitteilung lesen Sie hier.

Den gesamten Sitzungsbericht des EuG vom 29.04.2009 lesen Sie hier.


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SektVO - Die Frage der Woche zu dem neuen Sektorenvergaberecht (RAe Wolfgang Trautner und Dr. Christof Schwabe, S•N•P Frankfurt)

Kommt das Konzernprivileg auch einzelnen Auftraggebern zugute, obwohl die neue Ausnahmevorschrift des § 100 Abs. 2 Buchst. o) aa) GWB den Plural verwendet ("von Auftraggebern")?

Die Antwort finden sie hier.


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Rechtsanwalt Stefan Fuchs (S•N•P München)

Factoring: Forderungsabtretung
Stellungnahme zum Beschluss des LG Hamburg vom 09.07.2008

Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangs- vollstreckung in einer Grundschuldbestellungsurkunde ist nach zutreffender Rechts-auffassung auch dann keine unangemessene Be-nachteiligung des Kreditnehmers, wenn die Bank die Forderung an einen Dritten abtritt.

Die vollständige Stellungnahme zum folgenden Beschluss des LG Hamburg vom 09.07.2008:

"Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangs- vollstreckung in einer Grundschuld-bestellungsurkunde hinsichtlich der Darlehensforderung ist als unangemessene Benachteiligung des Kreditnehmers i.S. des § 307 I 1 BGB zu qualifizieren, wenn die Bank die Kreditforderung frei an beliebige Dritte abtreten kann."

(Anm.: Leitsatz der Redaktion der NJW zum Beschluss des LG Hamburg vom 09.07.2008, NJW 2008, 2784 ff.; Beschluss nicht rechtskräftig)

lesen Sie hier.


SF/07/04/2009


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Rechtsanwältin Christine Schaller (S•N•P München)

Nachweis des Fax-Zugangs durch Sendebericht mit "OK"-Vermerk

Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 30. September 2008 (Az.: 12 U 65/08, DB 2008, 2479) entgegen der bisher herrschenden Rechtsprechung angenommen, dass der Nachweis des Zugangs eines Telefaxes durch einen Sendebericht mit "OK"-Vermerk erbracht sei.

Nicht erforderlich für den Zugang beim Empfänger sei, dass der Empfänger das Telefax vollständig ausge-druckt habe, vielmehr sei – und hierbei zieht das OLG Karlruhe die vom BGH im Jahr 2006 entwickelten Grundsätze zum Zugang von per Telefax übermittelten Schriftsätzen bei Gericht heran (vgl. BGHZ 167, 214, 219 f.) – es für den Eingang eines Telefaxes beim Empfänger ausreichend, dass die gesendeten tech-nischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers vollständig empfangen (Speicherung) sind.

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.


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Rechtsanwalt Christof Schwabe, LL.M. (S•N•P Frankfurt)

Konjunkturpaket II: "Carte blanche" für die Vergabe kleinerer öffentlicher Aufträge?

Deutschland befindet sich nach der Einschätzung der Bundesregierung in der wohl schwierigsten wirtschaftlichen Phase seit vielen Jahrzehnten. Um dagegen anzugehen, hatte die Bundesregierung bereits im November 2008 das Konjunkturpaket I geschnürt.

Nun legt das Konjunkturpaket II nach. Mit seinem trotzig klingenden Titel „Entschlossen in der Krise, stark für den nächsten Aufschwung" sollen die folgenden fünf Maßnahmen der Krise entgegenwirken: Kommunales Investitionsprogramm, Kredit- und Bürgschaftsprogramm für die Wirtschaft; Qualifizierungsoffensive für die Arbeitnehmer; Entlastung der privaten Haushalte und ein verlässlicher Schuldenabbau.

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.

Eine Übersicht über die neuen Wertschwellen zu den Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen in Bund und Ländern finden Sie hier.


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RECHT KOMPAKT
Bau - Vergabe - Immobilien

Lesen Sie hier die Ausgabe 1-2009 unseres Newsletters RECHT KOMPAKT zu den Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung rund um die Immobilie.

Enthalten sind Beiträge von René Buscher (S•N•P Berlin) und Jan Woelfert (S•N•P München).


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Dr. Stefan Schlawien, Dr. Christian Ostermaier und Christine Schaller (S•N•P München)

Bedeutung der Gesellschafterliste für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen und Haftung des Geschäftsführers nach der Änderung des GmbH-Gesetzes

Über die weit reichenden Änderungen, die das MoMiG – Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – im GmbH-Recht herbeigeführt hat, haben wir bereits berichtet.

Kernstück der Gesetzesänderungen ist unter anderem die Aufwertung der Gesellschafterliste, der nunmehr eine Legitimationsfunktion sowie ein Rechtsschein zukommt. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

SL/CHO/CHS/09/01/2009


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Thomas Steinmassl und Stefan Fuchs (S•N•P München)

Schwerpunkte des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Oktober 2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am 1. November 2008 in Kraft. In einem Mandantenrundschreiben sind die wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Unser Mandantenschreiben finden Sie hier


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Finanzmarkstabilisierungsfonds: Vom Regen in die Traufe? Wartet unter dem Rettungsschirm das Vergaberecht?

Im Rahmen des am 17. Oktober 2008 ratifizierten Finanzmarkt-stabilisierungsgesetzes (FMStG) wurde ein Finanzmarktstabilisierungs- fonds errichtet. Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungs- maßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, müssen die Konsequenzen berücksichtigen, die sich durch die Inanspruchnahme des Fonds ergeben. § 5 der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung (FMStFV) enthält einen Katalog von Bedingungen, die Unternehmen des Finanzsektors erfüllen sollen, wenn sie Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen. Zur Einhaltung dieser Bedingungen sieht das Gesetz verschiedene Maßnahmen vor. So kann der Fonds zum Beispiel darauf hinwirken, dass besondere Risiken reduziert bzw. aufgegeben oder Vergütungen und Abfindungen der Organmitglieder und Geschäftsleiter auf ein angemessenes Maß begrenzt werden. Soweit sich die Unternehmen nicht an diese Bedingungen halten, können Kündigungen, Schaden- ersatzansprüche und Vertragsstrafen die Folge sein. Darüber hinaus ist der Einfluss des Staates nicht zu unterschätzen, da der Fonds Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors erwerben kann und Garantieprämien erhebt. Vor diesem Hintergrund müssen sich die Unternehmen die Frage stellen, ob sie in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fallen und bei Überschreiten des betreffenden Schwellenwertes dieses beachten müssen. Denn gemäß § 98 Nr. 2 GWB können auch juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts öffentliche Auftraggeber sein, wenn sie von einer staatlichen Stelle überwiegend finanziert oder überwiegend kontrolliert werden. Dies hätte schlimmstenfalls zur Folge, dass die Unternehmen des Finanzsektors Aufträge an Dritte im Einklang mit den Bestimmungen des Vergaberechts vergeben müssen.

Weitere Informationen (insbesondere zum Merkmal des Allgemein- interesses und der Nichtgewerblichkeit) erhalten Sie über uns (Ansprechpartner: RA Wolfgang E. Trautner, SNP Frankfurt).

WT/25/11/2008


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Neuerscheinung "VOB kompakt - Handbuch für die Praxis" im Oktober 2008

Im Oktober 2008 ist das Handbuch "VOB kompakt - Handbuch für die Praxis" der Autoren Wolfgang E. Trautner und Tanja Turner (beide S•N•P Frankfurt) erschienen.

Das Buch richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Justiziare, Bauauftraggeber, Bauauftragnehmer, Architekten, Ingenieure und Studenten.

Näheres erfahren Sie hier.


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Vortrag "How to do Business in Germany – Economic and Legal Framework" in Jakarta, Indonesien

Rechtsanwalt Dr. Christian Ostermaier (S•N•P München) hat zusammen mit Rechtsanwältin Christine Schaller (S•N•P München) am 2. September 2008 bei der Deutsch-Indonesischen Industrie- und Handelskammer in Jakarta einen Vortrag über Investitionsmöglichkeiten in Deutschland für indonesische Unternehmen gehalten. Der Schwerpunkt des Vortrags lag dabei auf den gesellschafts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Daneben wurden die Themen Arbeitsrecht und Sozialversicherung, Subventionen, Import und Export sowie allgemeine Fragen zum Rechtssystem in Deutschland behandelt. Die Vortragsunterlagen können Sie hier einsehen.


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Umweltzone zum 1. Oktober 2008 in München und Frankfurt am Main - Plakettenpflicht

Sowohl in München als auch in Frankfurt am Main wird zum 1. Oktober 2008 eine Umweltzone eingeführt.

Die Fahrt innerhalb der Umweltzone ist nur schadstoffarmen Fahrzeugen erlaubt, die über eine sog. Feinstaubplakette verfügen.

Wir möchten unsere Mandanten darauf hinweisen, dass sowohl das Münchener Büro als auch das Frankfurter Büro von S•N•P in der jeweiligen Umweltzone liegt und somit für Besuche bei S•N•P mit dem PkW die Feinstaubplakette vorhanden sein sollte.

Nähere Informationen zur Einführung der Umweltzonen in deutschen Städten finden Sie unter www.umwelt-plakette.de.

Über die nachfolgenden Links finden Sie nähere Informationen zur

Umweltzone München

und der

Umweltzone Frankfurt am Main.


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Dr. Stefan Schlawien (S•N•P Mailand)

Reform des GmbH-Gesetzes

Die bevorstehende Reform des GmbH-Gesetzes gibt Anlass, Sie über wichtige Änderungen zu informieren.

Seit Mai 2007 liegt ein Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vor, der umfangreiche Änderungen des bisherigen GmbH-Rechts vorsieht.
Es ist damit zu rechnen, dass der jetzige Entwurf – wohl nur mit geringfügigen Änderungen – noch im Laufe dieses Jahres als Gesetz in Kraft tritt. Sie sollten daher bereits jetzt über Folgendes informiert sein:

Auf Grund der Reform sollen künftig vier Arten einer GmbH möglich sein:
  • die klassische GmbH mit individueller Satzung,
  • die GmbH mit vom Gesetzgeber vorgegebener Mustersatzung,
  • die Mini GmbH bzw. ein Euro GmbH mit individueller Satzung oder
  • die Mini GmbH mit vom Gesetzgeber vorgegebener Mustersatzung.
Den vollständigen Artikel zu diesem Thema von Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Schlawien lesen Sie hier.

SL/29/05/2008


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Mietmarkt/Frankfurter Rundschau Nr. 98 vom 26. April 2008, 29: "Die Wohnungs-Bank"

Bei einigen Genossenschaften kann man Geld anlegen. Damit werden zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen finanziert.

Den vollständigen Artikel zu diesem Thema von Herrn Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann lesen Sie hier.

BM/30/04/2008


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Mietmarkt/Frankfurter Rundschau Nr. 92 vom 19. April 2008, 22: "Auf Dauer bleiben"

Das Dauerwohnrecht ist ein Modell zwischen Miete und Kauf. Es bringt für Nutzer und Wohnungsunternehmen Vorteile mit sich.

Den vollständigen Artikel zu diesem Thema von Herrn Rechtsanwalt Stephan J. Bultmann lesen Sie hier.

BM/28/04/2008


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Gudrun Clobes (S•N•P München)

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung

Der Deutsche Bundestag hat am 21.02.08 das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren beschlossen. Die Neuregelung soll spätestens am 31.03.08 in Kraft treten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Entscheidung vom 13.02.07 dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zu dieser Frist ein vereinfachtes Verfahren zur Klärung der Abstammung zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz soll die Klärung der Vaterschaft für alle Beteiligten – also Vater, Mutter und Kind – erleichtert werden.

In Zukunft wird es zwei Verfahren geben:

  • Das Verfahren auf Klärung der Abstammung (§ 1598 a BGB n. F.)
  • Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft (§§ 1600 ff BGB n. F.)
Neu ist somit der Anspruch auf Klärung der Abstammung. Das bedeutet, die Betroffenen müssen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden. Willigen die anderen Familienangehörigen nicht in die Abstammungsunter-suchung ein, wird ihre Einwilligung grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt.

Um dem Kindeswohl in außergewöhnlichen Fällen (besondere Lebens-lagen und Entwicklungsphasen) Rechnung zu tragen, kann das Verfahren allerdings ausgesetzt werden.

Mehr unter www.bmj.de/klaerung-vaterschaft

GC/29/03/2008


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Nadine Liesching (S•N•P München)

Kritische Stellungnahme zur Anmerkung von Dr. H. Leitz im BAV Mitglieder-Brief 01/2008: Die Ver-jährung nach §§ 195, 199 BGB n. F. in Überleitungsfällen – eine Analyse der aktuellen Rechtsprechung

Mit seiner Rechtsprechungsanalyse hat Rechtsanwalt Dr. H. Leitz von CLLB München eine Lockerung einiger Obergerichte hinsichtlich den Anforderungen an die Annahme grober Fahrlässigkeit im Anwendungsbereich des § 199 Abs. 1 Nr. 2, Alt. 2 BGB kritisiert. Diese Anforderungen hätten sich an der Altrecht-sprechung des BGH zum Begriff der positiven Kenntnis i. S. d. Vorschrift des § 852 BGB a. F. zu orientieren. Dies trifft jedoch, wie aufgezeigt werden wird, nicht zu. Durch die Neuregelung der Verjährungsvorschriften selbst ist dieses Merkmal mit dem Einfügen der Alt. 2 des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB gesetzlich gelockert worden.

Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber im Zuge der Veränderung der Verjährungsbestimmungen mit § 199 Abs. 1 Nr. 2, Alt. 2 BGB neben der für den Verjährungsbeginn grundsätzlich notwendigen positiven Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände die Alternative der grob fahrlässigen Unkenntnis eingefügt. Demnach beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist gem. § 195, 199 Abs. 1 BGB auch dann mit dem Schluss des Jahres bzw. in Überleitungsfällen des Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 S.1 EGBGB am 01.01.2002 zu laufen, wenn der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, m. a. W., wenn er grob fahrlässig in Unkenntnis geblieben ist (vgl. zuletzt bestätigt durch BGH, Urt. vom 09.11.2007, Az: V ZR 25/07).

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NL/26/03/2008


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Dr. Christian Ostermaier (S•N•P München)

Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2008

Zum 1. Januar 2008 sind verschiedene Änderungen im Arbeitsrecht eingetreten. Nachdem sich in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen im Arbeitsrecht ergeben hatten, ist die Zahl der Änderungen, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind, gering.

1. Änderungen im Arbeitsrecht
Bereits mit Wirkung zum 1. Mai 2007 wurde die Möglichkeit der Befristung der Beschäftigungsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern EU-konform neu geregelt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wurde ausschließlich für Briefdienstleistungen ein Mindestlohn festgelegt.

2. Sozialversicherungsrecht
Einige Änderungen zum 1. Januar 2008 haben sich durch das Sozialversicherungsänderungsgesetz ergeben, das zahlreiche Vereinfachungen im Zusammenwirken zwischen Arbeitgebern und der Sozialversicherung mit sich bringen soll.
Die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wieder angepasst.

3. Künstlersozialkasse
Mit der Ausnahme, dass der Abgabesatz in der Künstlersozialkasse zum Jahreswechsel von 5,1 % auf 4,9 % gesenkt wurde, haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Es soll jedoch auf die verstärkte Prüfung der Abgabepflicht hingewiesen werden.

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CO/29/01/2008


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Dr. Stefan Schlawien (S•N•P Mailand)

Referentenentwurf für ein Gesetz zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen

Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung nach langer Zeit der Rechtsprechung des EuGH nachkommen, die zu der Anwendung des Rechts auf Gesellschaften, die in einem EU Mitgliedstaat gegründet wurden, ihre Geschäfttätigkeit aber in einem anderen Mitgliedstaat ausüben.

In der BRD wurde auf Gesellschaften, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründet wur-den und ihre Geschäftstätigkeit in der BRD ausübten, deutsches Recht angewendet (sog. Sitztheorie).

In mehreren Verfahren (Überseering, Inspire Art) hatte der EuGH Entscheidungen getroffen, die Gesell-schaften betrafen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wirksam gegründet waren, ihre Aktivitäten jedoch ausschließlich in einem anderen Mitgliedstaat ausübten bzw. ausüben woll-ten. Der EuGH hat aus der Niederlassungsfreiheit abgeleitet, dass eine nach dem Recht eines Mitgliedstaa-tes wirksam gegründete Gesellschaft auch im Staat ihres tatsächlichen Sitzes als rechts- und parteifähig anzusehen ist. Ihre Niederlassung dort darf nicht von bestimmten weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Vorschriften über die Mindestkapitalausstattung und die Haf-tung der Geschäftsführer. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit vor. Ausnahmen von diesem Grundsatz sollen nur gelten, wenn im Einzelfall ein betrügerisches oder missbräuchliches Ver-halten der Gesellschaft gegeben ist.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) um Vorschriften zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen ergänzt und dabei die grundsätzliche Anwendung des Gründungsrechts im deutschen Recht verankert werden. Der Entwurf ermöglicht nun Unternehmen bei der Gestaltung ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktu-ren eine größere internationale Flexibilität und Mobilität. Dies gilt ganz besonders auch für grenzüberschrei-tende Umstrukturierungen und Sitzverlegungen. Zugleich werden Umfang und Grenzen der Geltung des Gründungsrechts für den Rechtsverkehr sicher bestimmt. Mehr

SL/23/01/2008


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Dr. Christian Ostermaier (S•N•P München)

Unwirksamkeit von Kündigungsfristen

Nach deutschem Recht verlängern sich die gesetzlichen Kündigungsfristen für die Arbeitgeberkündigung mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers. Das Gesetz sieht hierbei jedoch vor, dass Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB). Diese Regelung war bereits seit längerem wegen einer möglichen Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer umstritten. Nun hat das Landesarbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 24. Juli 2007 (7 Sa 561/07) entschieden, dass diese Regelung wegen Verstoßes gegen den europarechtlichen Gleichheitsgrundsatz nicht anzuwenden ist. „§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, wie sie auch in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (...) niedergelegt sind. ...“ Die Richtlinie verbietet in Artikel 2 die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung wegen des Lebensalters, also auch die Diskriminierung wegen des geringen Alters.

Die Bedeutung dieser Entscheidung dürfte noch über diese Einzelfrage hinausgehen, da sich nun die Frage stellt, inwieweit auch eine Differenzierung bei Kündigungsfristen nach Lebensalter und insbesondere ein Unkündbarkeit ab einem bestimmten Lebensalter, wie dies häufig in Tarifverträgen vorgesehen ist, noch haltbar ist.
Hier ist nun abzuwarten, wie das Bundesarbeitsgericht, bei dem die Revision inzwischen anhängig ist, entscheiden wird. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass es das Urteil bestätigen wird.

CO/12/12/2007


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Dr. Stefan Schlawien (S•N•P Mailand)

Offenlegung von Jahresabschlüssen – Ordnungsgeld

Auf Grund der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers vom 15.12.2006
besteht für Unternehmen die Verpflichtung, den Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger

bis spätestens 31.12.2007

einzureichen. Dies bezieht sich auf Unterlagen für das nach dem 31.12.2005 beginnende Geschäftsjahr.

Die Offenlegung von Jahresabschlüssen ist somit gesetzlich vorgeschrieben und kann bei Verstoß mit Ordnungsgeldern von 2.500,00 Euro bis 25.000,00 Euro geahndet werden. Mehr

SL/15/11/2007


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S•N•P Vergaberechtsteam erstreitet Urteil für öffentliches Busunternehmen

Verwaltungsgericht Gießen gibt Klage gegen nachträglich gestellten eigenwirtschaftlichen Antrag auf Buslinienverkehr in Oberhessen statt

Das Vergaberechtsteam von SNP hat durch Rechtsanwältin Vera Gloeckner (S•N•P Frankfurt) mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Gießen erreicht, dass die auf einen nachträglich gestellten sogenannten eigenwirtschaftlichen Antrag erteilte Linienverkehrsgenehmigung aufgehoben wird. Stattdessen soll nach der Entscheidung des VG Gießen nun das von SNP vertretene Busunternehmen die Genehmigung erhalten. Dieses Unternehmen hatte sich in einem Ausschreibungswettbewerb um eine gemeinwirtschaftliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz als günstigster Bieter durchgesetzt. Trotzdem entschied das Regierungspräsidium für ein anderes Unternehmen, das nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen eigenwirtschaftlichen Antrag gestellt hatte – zu unrecht, wie das VG Gießen in dem mit Spannung im ÖPNV-Bereich erwarteten Urteil jetzt feststellte. Rechtsanwältin Vera Gloeckner freut sich, dass das VG Gießen ihre Rechtsauffassung bestätigt hat, dass nach einem Ausschreibungsverfahren zur gemeinwirtschaftlichen Erbringung von Busverkehrsleistungen ein nachträglich gestellter eigenwirtschaftlicher Antrag keinen Vorrang mehr genießt.

Die weiteren Einzelheiten sind der Pressemitteilung des VG Gießen hier zu entnehmen. Für Fragen steht das SNP-Vergaberechtsteam zur Verfügung:

Rechtsanwältin Vera Gloeckner: Tel. +49 (0)69 - 96 87 37 11
vera.gloeckner@snp-online.de
Rechtsanwalt Wolfgang Trautner: Tel. +49 (0)69 - 96 87 37 10
wolfgang.trautner@snp-online.de

VG/17/11/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Forderungen der Eigentümergemeinschaft - Der Verwalter ist für die Beitreibung zuständig, wenn er eine Vollmacht dazu hat

Einzelne Eigentümer verweigern die Zahlung von Wohngeld oder widersetzen sich der Aufforderung des Verwalters, Beträge für eine Sonderumlage an die Gemeinschaft zu zahlen. Durch die Rechtsprechung wurde bereits im Jahr 2005 geklärt, dass Inhaber der Forderungen die – teilrechtsfähige – Eigentümergemeinschaft ist, die durch den Verwalter vertreten wird. Der Verwalter benötigt hierfür jedoch eine Vollmacht, die ihm in der Regel neben dem Verwaltervertrag ausgehändigt wird. In eigener Sache kann der Verwalter auch für die Aushändigung von Kopien an einzelne Eigentümer Kostenerstattung verlangen, und es fragt sich, in welcher Höhe diese Kosten geltend gemacht werden können, wenn der Verwaltervertrag dafür keine Regelung enthält. Mehr

BM/16/10/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Vertretungsklauseln in der Gemeinschaftsordnung - Wann kann sich der Miteigentümer vertreten oder in der Eigentümerversammlung beraten lassen?

Wenn Eigentümer z.B. terminlich gehindert sind, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen, stellt sich die Frage, ob sie sich durch andere vertreten lassen können. Auch kommt es vor, dass Eigentümer sich überfordert fühlen, bei schwierigen rechtlichen oder steuerlichen Fragen, die in der Eigentümerversammlung zu klären sind, allein aufzutreten und sich lieber des Beistands eines anwaltlichen oder steuerlichen Beraters zu versichern, um bei Abstimmungen keinen Fehler zu machen. Die Vertretung durch Erteilung einer Stimmvollmacht und der bloß fachliche Beistand eines Sachkundigen in der Eigentümerversammlung stellen miteinander verbundene Themenkreise dar. In den Teilungserklärungen, namentlich in der Gemeinschaftsordnung, ist oftmals geregelt, dass Eigentümer dem Ehegatten, einem anderen Eigentümer oder dem Verwalter bei Verhinderung Stimmrechtsvollmacht erteilen können. Hier spricht man von beschränkten Vertretungsklauseln. Wenn nichts geregelt ist, darf im WEG-Recht – anders als etwa im Vereinsrecht (vgl. § 38 Satz 2 BGB) – grundsätzlich das Stimmrecht des Eigentümers durch Vollmacht übertragen werden, weil es sich hier nicht um die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechts handelt. Mehr

BM/12/10/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Neue Beschlusssammlung des Verwalters seit 01.07.2007 - Bürokratismus oder administrativer Nutzen für die Eigentümer?

Neuerdings werden immer öfter Beschwerden von Eigentümerseite laut, dass es sich einzelne Verwalter einfach machen wollen mit der neuen Beschlusssammlung, die sie seit dem 01.07.2007 von Amts wegen führen müssen. Manche meinen, es reiche aus, die Protokolle der Eigentümerversammlungen in einem gesonderten Ordner abzuheften und fortlaufend zu nummerieren. Das ist sicherlich nicht die Form, die der Gesetzgeber gemeint hat, als er dem Verwalter einer Eigentümergemeinschaft die Aufgabe zugewiesen hat, eine Beschlusssammlung zu führen. § 24 Abs. 8 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG n.F.) regelt, dass der Verwalter die Beschlusssammlung führen muss. Nach § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG n.F. liegt „regelmäßig“ ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Verwalters vor, wenn dieser die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß führt. Mehr

BM/08/10/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Haften Wohnungseigentümer noch gesamtschuldnerisch für
Wasserkosten? - WEG-Reform vom 01.07.2007 verändert Rahmenbedingungen für die
Eigentümerhaftung

Wenn die finanziellen Mittel der Eigentümergemeinschaft nicht ausreichen, um die fälligen Kosten für Be- und Entwässerungsleistungen zu bezahlen, stellt sich die Frage, ob sich das Versorgungsunternehmen an einzelne solvente Wohnungseigentümer halten kann. In einem Berliner Fall haben die Wasserbetriebe einen Eigentümer wegen der offenen Kosten für mehrere zurückliegende Jahrgänge auf Zahlung in Anspruch genommen. Der Eigentümer verwies darauf, dass nach dem Grundsatz-Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02.06.2005 (V ZB 32/05) die Eigentümergemeinschaft teilrechtsfähig sei und deshalb auch für die Kosten der Be- und Entwässerung einzustehen habe, so dass er persönlich nicht hafte. Damit fand er jedoch vor dem Berliner Kammergericht kein Gehör und wurde zur Zahlung als Gesamtschuldner verurteilt. Mehr

BM/24/09/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Vergrößerung von Wohnungen mittels Wanddurchbrüchen - Unzulässigkeit von Mehrheitsbeschlüssen gegen einzelne Eigentümer

Durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 01.07. 2007 sind Mehrheitsbeschlüsse gegen sich Veränderungen widersetzende Eigentümer grundsätzlich erleichtert worden. So können zum Beispiel Mehrheitsbeschlüsse über die Betriebs- und Verwaltungskostenfestlegung durch die Eigentümerversammlung getroffen werden. Eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Eigentümer wird jedoch benötigt, wenn Entscheidungen über bauliche Veränderungen, etwa über die farbliche oder architektonische Gestaltung der Außenfassade (z.B. Bossierung) oder das Anbringen von Balkonen, getroffen werden sollen.

Wie ist jedoch die Rechtslage, wenn zwar Gemeinschaftseigentum von baulichen Maßnahmen betroffen, aber fraglich ist, ob die Rechte der übrigen Eigentümer hierdurch überhaupt beeinträchtigt sein können, zum Beispiel wenn angrenzende Wohnungen miteinander verbunden und dadurch vergrößert werden sollen?
Mehr

BM/17/09/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Unzulässige gewerbliche Nutzung von Wohneigentum durch Vermietung an „Berlin-Touristen“ - Wie kann der Verwalter im Namen der Eigentümergemeinschaft dagegen vorgehen?

Berlin ist immer eine Reise wert, besagt ein geflügeltes Sprichwort, und besonders in den Sommermonaten boomt der Berlin-Tourismus in den letzten Jahren tatsächlich. Die Berlin-Touristen steigen aber nicht nur in Hotels und Pensionen ab, sondern nutzen zunehmend auch Ferienwohnungen, oft zum Ärger der Eigentümer, weil dadurch erhebliche Unruhe im Haus, insbesondere in der Nachtzeit, entsteht. Auch leidet die Sicherheit des Gebäudes und seiner Bewohner, wenn Hauseingangstüren nicht richtig verschlossen werden. In einem jüngst entschiedenen Fall hat das Berliner Kammergericht in der Vermietung an Touristen eine unzulässige Vermietung von Wohneigentum erkannt und dem Antrag eines Verwalters als Verfahrensstandschafter der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Unterlassung gegen den Eigentümer stattgegeben (Beschluss vom 31.05.2007 – 24 W 276/06). Mehr

BM/17/09/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Baumängel am Gemeinschaftseigentum, vor allem in Dachgeschossen - Haftung des ausbauberechtigten Miteigentümers oder des Bauträgers?


In vielen Berliner Wohnanlagen wurden in den letzten Jahren die Dachgeschosse ausgebaut, um Wohnraum dazu zu gewinnen. Die „Dachgeschossrohlinge“ wurden von Miteigentümern erworben, die einen Bauträger beauftragt haben, den Ausbau durchzuführen oder die selber das Dachgeschoss ausgebaut haben, um es dann aufzuteilen und zu verkaufen. In diesen Fällen gibt es immer wieder Streit über Art und Höhe der Ansprüche bei mangelhafter Ausführung und Beschädigung des Ge-meinschaftseigentums, aber auch über die Zuständigkeit der Gerichte, was die Schadensregulierung verzögert. Deshalb sollte der Geschädigte sich nicht hinhalten lassen, weil das seine Rechtsposition verschlechtert, sondern bemüht sein, die Rechtslage schnell zu klären. Mehr

BM/22/06/2007


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Joachim Garbe-Emden (S•N•P Berlin)

Haftung für Wohngeldrückstände

Der Erwerber einer Eigentumswohnung haftet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht für Wohngeldrückstände des Verkäufers. Gleichwohl sollte der Wohnungskäufer sich vor dem Erwerb über etwaige Rückstände an Wohngeldzahlungen und öffentlichen lasten genau informieren. Mehr

GE/21/06/2007


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Rechtsanwalt Wolfgang Trautner (S•N•P Frankfurt)
Rechtsanwalt Dr. Christof Schwabe (S•N•P Frankfurt)

SektVO - Die Frage der Woche zu dem neuen Sektorenvergaberecht

Frage: Welche Bedeutung verbleibt für die Abgrenzung von Sektorenauftraggebern nach § 98 Nr. 1-3 und § 98 Nr. 4 GWB, wenn man im Besonderen die Anwendungsausnahme des § 100 Abs. 2 Buchstabe i) GWB berücksichtigt ?

Die Antwort finden Sie hier.


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Kann der Verwalter die Eigentümergemeinschaft majorisieren?

Beschränkungen des Verwalters bei Abstimmungen

Es gibt viele Verwalter in Eigentümergemeinschaften, die über Stimmrechte verfügen, sei es, dass einige Wohn- und Gewerbeeinheiten noch nicht verkauft sind oder aber einzelne Eigentümer den Verwalter zur Stimmabgabe in ihrem Namen in der Eigentümerversammlung bevollmächtigt haben. In einem Berliner Fall hat das Amtsgericht Schöneberg kürzlich die Möglichkeiten des Verwalters, die Eigentümergemeinschaft mit eigener Stimmmacht zu majorisieren, klar und eindeutig beschränkt. In diesem Fall hatte der Verwalter am Ende des Wirtschaftsjahres nach der Tagesordnung der Eigentümerversammlung die Entlastung bean-tragt und sich selber als neuen Verwalter für zwei Jahre „nach den bisherigen Konditionen“ vorgeschlagen und dann mit den ihm durch Miteigentümer erteilten Stimmvollmachten diese Beschlussgegenstände auch durchgebracht. Mehr

BM/19/06/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

WEG-Reform (2): Was sich ändert

Erleichterung von Mehrheitsbeschlüssen in der Eigentümerversammlung

Wenn zur Jahresmitte das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft tritt, werden viele Eigentümer aufatmen, denn durch die Neuregelung werden die Beschlusskompetenzen in der Eigentümerversammlung erweitert. Im Grundsatz gilt allerdings weiterhin, dass die Lasten sowie die Instandhaltung und Instand-setzung des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile von allen Woh-nungseigentümern zu tragen sind (§ 16 Abs. 2 WEG). Bisher konnte hiervon nur durch einstimmige Vere-inbarung (z.B. in der Gemeinschaftsordnung) abgewichen werden. Künftig können die Eigentümer aber in bestimmten Bereichen Mehrheitsbeschlüsse fassen, ohne dass Einzelne sich hiergegen sperren und not-wendige Änderungen einfach verhindern können. Das gilt insbesondere für die Festlegung der Betriebskos-ten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums nach der Betriebskostenverordnung (vgl. § 556 Abs. 1 BGB), die nicht unmittelbar gegenüber Dritten abgerechnet werden, und die Verwaltungskos-ten, die nach Verbrauch oder Verursachung erfasst oder nach anderem Maßstab abgerechnet werden kön-nen, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Mehr

BM/18/06/2007


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Dr. Christian Ostermaier (S•N•P München)

Haftung des Arbeitgebers für wertunangemessenen Rückkaufswert
bei rein arbeitnehmerfinanzierter Betriebsrente - Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06

Das Landesarbeitsgericht München hat in seinem Urteil vom 15. März 2007 - 4 Sa 1152/06 entschieden, dass der Arbeitgeber für einen wertunangemessenen Rückkaufswert bei einer rein arbeitnehmerfinanzier-ten Betriebsrente haften muss.
Der Entscheidung lag der Sachverhalt zu Grunde, dass einer Arbeitnehmerin gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber Schadensersatzansprüche aus einer Entgeltumwandlungsvereinbarung in Bezug auf eine rein arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente geltend gemacht hat. Der Arbeitgeber hatte drei Jahre lang gemäß einer mit der Arbeitnehmerin getroffenen Vereinbarung einen Teil des Gehalts einbehalten und diesen Be-trag in Höhe von insgesamt 6.230,00 Euro über eine Versorgungskasse auf das Konto eines Lebensversi-cherers einbezahlt. Beim Ausscheiden der Arbeitnehmerin aus dem Unternehmen betrug der Rückkaufs-wert der Lebensversicherung nur 639,00 Euro. Mehr

CHO/12/06/2007


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Joachim Garbe-Emden (S•N•P Berlin)

Verbindlichkeit von Reservierungsvereinbarungen

Kaufinteressenten für Immobilien werden von Vermittlern gerne Reservierungs-vereinbarungen angetragen, in denen gegen Leistung einer Anzahlung versprochen wird, die Immobilie nicht anderweitig zu verkaufen. Solche Reservierungsvereinbarungen sind regelmäßig unwirksam und binden weder Kaufinteressent noch Verkäufer, sich anderweitig zu entscheiden. Mehr

GE/07/06/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Dem Verwalter auf die Finger schauen - Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters

Die Verwaltertätigkeit ist manchen Miteigentümern einer Wohnanlage ein Dorn im Auge, weil sie nicht mit der gebotenen Sorgfalt erledigt wird. So beschwerten sich in einem Fall aus Berlin-Schöneberg die Eigen-tümer über die Art und Weise der Rechnungslegung des Verwalters unter dem Verdacht, dass Scheinrech-nungen gelegt worden seien. In einem anderen Fall aus Pankow wollten Eigentümer wissen, ob sie ein dreiviertel Jahr auf die Übersendung des Protokolls der Eigentümerversammlung warten müssen. Auch stellt sich Eigentümern die Frage, welche Sorgfalt der Verwalter aufwenden muss, wenn es um die Anstel-lung von Hausmeistern geht, die eine Vertrauensstellung innehaben. Kann man in einem solchen Fall als Miteigentümer verlangen, dass sich der Verwalter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lässt? Mehr

BM/07/06/2007


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Joachim Garbe-Emden (S•N•P Berlin)

Änderung der Offenlegungspflichten für Jahresabschlüsse

Die gesetzlichen Vorschriften zur Offenlegung von Jahresabschlüssen wurden in der Vergangenheit gerade von mittelständischen Unternehmen eher zurückhaltend befolgt. Sanktionen sah das Handelsgesetzbuch bisher erst dann vor, wenn die Versäumung der Offenlegungspflicht durch einen Dritten gerügt und trotz gerichtlicher Aufforderung keine Offenlegung erfolgte. Seit dem ersten Januar sind Jahresabschlüsse nicht mehr bei den örtlichen Registergerichten, sondern bei dem Bundesanzeiger einzureichen. Zugleich wird die Verfolgung von Verstößen gegen die Offenlegung nicht mehr von einem Drittantrag abhängig gemacht. Mehr

GE/06/06/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Eigenmächtige Nutzung des Gemeinschaftseigentum durch einzelne Miteigentümer - Wie können sich die Eigentümer dagegen zur Wehr setzen?

In Eigentümergemeinschaften ärgert man sich immer wieder über eigenmächtige Nutzung des Gemein-schaftseigentums in Wohnanlagen durch einzelne Miteigentümer. In dem einen Fall steht das Treppenhaus voller Kinderwagen, so dass man den Ausgang kaum erreichen kann. Dadurch sind auch Verletzungsge-fahren gegeben. Oder in anderen Fällen wird das Treppenhaus, das eigentlich Besuchern den Zugang zu den einzelnen Bewohnern ermöglichen oder Fluchtwege z.B. im Brandfall eröffnen soll, von einzelnen Ei-gentümern auf den Treppenabsätzen als private Garderobe genutzt, was meist auch einen unordentlichen Eindruck des Hauses hinterlässt. Auch das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen auf Gemeinschaftsflä-chen der Wohnanlage kann Stein des Anstoßes sein. Besonders heikel wird es, wenn auf der an sich ge-meinschaftlich nutzbaren Rasenfläche hinter dem Haus ausgedehnte und immer wieder kehrende Grillpar-tys, vorzugsweise an Wochenenden, gefeiert werden. Spätestens dann ist es mit dem Hausfrieden unter den Miteigentümern vorbei. Mehr

BM/05/06/2007


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Gudrun Clobes (S•N•P München)

Familienrecht:
Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts bei gehobenen Einkünften

Die Höhe des geschuldeten Altersvorsorgeunterhalts ist bei sehr guten Einkommensverhältnissen nicht auf den sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ergebenden Betrag beschränkt (BGH XII. Zivilsenat, Urteil v. 5.10.06 – XII ZR 141/04 (Vorinstanz OLG München), FamRZ 2007, S. 117). Mehr

GC/30/05/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

WEG-Reform (1): Was ändert sich?
Neuregelung der Haftungsverhältnisse des Verbandes und der Eigentümer

Zum 1. Juli 2007 wird das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in wesentlichen Punkten geändert, insbesondere werden die Haftungsverhältnisse der Wohnungseigentümergemein-schaft im Außenverhältnis zu Dritten (z.B. Vertragspartnern) und die Haftungsquote der einzelnen Wohnungseigentümer neu geregelt. Zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem „Jahrhundertbeschluss“ vom 02.06.2005 – V ZB 32/05 entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft teilrechtsfähig ist. Das greift der Gesetzgeber nun auf und regelt die Haftungsverhältnisse der Eigentümergemeinschaft umfangreich in drei neuen langen Absätzen des § 10 Abs. 6 bis 8 WEG n.F. Mehr

BM/30/05/2007


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Wolfgang E. Trautner (S•N•P Frankfurt)

Neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 02.05.2007:
Rechtsschutz bei den Zivilgerichten bei Kleinaufträgen

Bei kleinen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte haben die enttäuschten Bieter häufig nichts gegen fehlerhafte Vergabeverfahren unternommen, unter anderem weil unklar war, ob die Zivilgerichte oder Verwaltungsgerichte zuständig sind.

Es sind die Zivilgerichte zuständig - das hat das Bundesverwaltungs-
gericht (BVerwG) jetzt entschieden (BVerwG 6 B 10.7, Beschluss vom 02.05.2007).

Die Unternehmen können jetzt sogar mit einstweiligen Verfügungen Ihre Vergabeverfahren stoppen, selbst wenn die Schwellenwerte von 5,278 Mio EUR für Bauarbeiten und 211.000 EUR für sonstige Leistungen bei weitem nicht erreicht werden.

Der Beschluss des BVerwG ist hier nachzulesen.

WT/24/05/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Wie kann eine Wohnungsgenossenschaft zu Dritt gegründet werden?

Viele Mieter in Berlin fürchten, dass ihre Wohnungen über kurz oder lang an Investoren verkauft werden, sei es, dass der Eigentümer keine Anschlussförderung vom Senat erhält, was inzwischen höchstrichterlich bestätigt wurde, oder weil das städtische Wohnungsunternehmen kurz vor der Pleite steht. Wenn ausländische Investoren Wohnungsbestände erwerben, zeigt die Erfahrung, dass in einigen Fällen sogleich Mietpreissteigerungen drohen, noch bevor die Tinte unter dem Kaufvertrag getrocknet ist. Mehr

BM/24/05/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Müssen Genossenschaftsmitglieder besser informiert werden?

Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften haben das Recht, über die Verhältnisse des Unternehmens informiert zu werden. Der Vorstand ist verpflichtet, mindestens einmal im Jahr den Mitgliedern in der Generalversammlung in zusammengefasster Form über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft zu berichten. Wenn ein Mitglied allerdings wissen möchte, was z.B. die einzelnen Vorstandsmitglieder im Jahr verdienen, kann diese Auskunft aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen verweigert werden. Die Offenlegungspflicht betrifft aufgrund des Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes 2005 nur börsennotierte Aktiengesellschaften, nicht aber Genossenschaften. Mehr

BM/23/05/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Betreutes Wohnen und Wohnrechte für Ältere - Voraussetzungen der Beendigung von Betreuungsverträgen und Wohnrechten

Wegen des Alterungsprozesses in der Gesellschaft entstehen immer mehr Wohnanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die nach der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem betreuten Wohnen dienen. Die Teilungserklärung enthält u.a. die Regelung, dass die Nutzung der Wohnungen auf einen betreuungsbedürftigen Personenkreis eingeschränkt ist und sich die Sondereigentümer verpflichten, mit einem Betreuungsdienstleister einen Betreuungsvertrag über Regelleistungen (Grundservice) abzuschließen. In manchen Verträgen findet sich die Klausel, dass bei dauerhafter schwerer Pflegebedürftigkeit der Bewohner oder – bei Kapitalanlegern – der Mieter zum Umzug in ein Pflegeheim verpflichtet ist. Mehr

BM/17/05/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Mietpreisgestaltung beim „Betreuten Wohnen“

Viele ältere Menschen versuchen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und nutzen die Angebote ambulanter Pflegedienste oder ziehen beizeiten in Wohnanlagen mit „Betreutem Wohnen“ um. Genossenschaftliche und städtische wie auch private Wohnungsunternehmen bieten solche Wohnformen immer häufiger auch in Berlin an. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es ist billiger und zugleich ist eine den konkreten Bedürfnissen entsprechende, sichere Versorgung gewährleistet. Während das Wohnen in einem Pflegeheim, in dem älteren Menschen aufgrund eines Heimvertrages neben Wohnraumüberlassung Betreuung und Verpflegung zur Verfügung gestellt oder vorgehalten wird, im Einzelnen im Heimgesetz geregelt ist, finden sich für das „Betreute Wohnen“ nur ansatzweise gesetzliche Regelungen. Das Heimgesetz findet hier vor allem dann keine Anwendung, wenn dem Bewohner einer „betreuten“ Wohnanlage lediglich der sog. Grundservice angeboten wird, für den eine Betreuungspauschale von nicht mehr als 20 % der Miete inklusive der Betriebskosten gezahlt werden muss. Mehr

BM/10/05/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Kosteneinsparung durch Wärmeliefercontracting - Wann können die Wärmekosten auf den Mieter umgelegt werden?

Klirrende Kälte wie im vergangenen Winter macht Mietern einmal mehr bewusst, dass die Einsparung von Energie für Heizung und Warmwasser nicht nur den Geldbeutel schont, sondern aufgrund des verminderten CO-2-Austoßes auch der Umwelt zugute kommt. Neben der individuellen Energieeinsparung gibt es aber auch andere „intelligente“ Lösungen, in größerem Stil Energieverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig Kosten einzusparen, wenn z.B. beim Anlagencontracting durch Einbau einer wirtschaftlicheren Heizungsanlage das Energieeinsparpotential durch einen fachkundigen Dienstleister (Contractor) garantiert wird. Mehr

BM/10/05/2007


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Uwe Klein (S•N•P Frankfurt)

Freie Bahn für die öffentliche Hand beim gemeinsamen Einkauf?

-Auswirkungen der FENIN-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes-

Der gemeinsame Einkauf von Unternehmen der öffentlichen Hand bietet ein großes Einsparpotential. Gerade in Zeiten knapper Mittel ist der Wunsch verständlich, sich dieses Potential zu erschließen. Nach der sog. FENIN-Entscheidung (Az.: C-205/03 P) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) werden Stimmen laut, die zukünftig einen sehr viel größeren Spielraum der öffentlichen Hand bei Einkaufskooperationen in Deutschland sehen, vgl. FAZ vom 24.01.07. Ein Grund zur Euphorie besteht indes nicht. Mehr

UK/22/04/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Transparenzgebot für Entgeltregelungen in Heimverträgen

Wenn ältere Menschen sich nicht mehr selbst versorgen können und pflegebedürftig werden, ist ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Die Angehörigen können heute meist eine häusliche Pflege aus beruflichen Gründen oder aufgrund räumlicher Entfernung verantwortlich nicht mehr übernehmen. Die Überlassung von Wohnraum und die Erbringung von Betreuungs- und Verpflegungsleistungen wird in einem Heimvertrag geregelt, der den Anforderungen des Heimgesetzes (HeimG) entsprechen muss. Mehr

BM/22/04/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Können sich Mitglieder durch Kündigung schnell von der Wohnungsgenossenschaft trennen?

Die Kündigungsfristen für Mitglieder einer Genossenschaft betragen nach der Satzung vieler Wohnungsgenossenschaften mehrere Jahre, so dass insbesondere in der wirtschaftlichen Schieflage eines Unternehmens der Wunsch einzelner Mitglieder zum schnellstmöglichen Austritt entsteht. Ein solches außerordentlichen Kündigungsrecht besteht jedoch nur unter engen Voraussetzungen.

Eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht nach den §§ 67 a i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 2 bis 5, Abs. 3 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) bei der Durchführung bestimmter Satzungsänderungen. Das Kündigungsrecht entsteht zum Beispiel dann, wenn die Erhöhung des Geschäftsanteils beschlossen, eine Nachschusspflicht eingeführt oder einer Verlängerung der Kündigungsfrist auf eine längere Frist als zwei Jahre festgelegt wird. Mehr

BM/20/04/2007


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Nadine Liesching (S•N•P München)

BGH entscheidet erneut zu Gunsten der Verbraucher zum Thema „Schrottimmobilien bei Mietpools“: Urteil vom 20.03.2007 – XI ZR 414/04

Der XI. Zivilsenat (Bankrechtssenat) des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - erneut über Ansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sog. Mietpools bei „Schrottim-mobilien“ entschieden:

In der Revision vor dem BGH lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Bausparkasse im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung einer Eigentumswohnung auf Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten in Anspruch genommen wurde. Mangels Eigenkapitals hatte die Klägerin zur Finanzierung des Kaufpreises ein Grundschuldvorausdarlehen bei einer Bank aufgenommen, das mit Hilfe von zwei geschlossenen Bausparverträgen mit der beklagten Bausparkasse getilgt werden sollte. Dabei sollte die Klägerin der für das betreffende Objekt bestehenden Mieteinnahmegemeinschaft beitreten, was sie auch tat. Die Klage wird damit begründet, dass das Mietpoolkonzept von Anfang an in betrügeri-scher Art und Weise überhöhte Ausschüttungen vorgesehen habe, um eine entsprechende Rendite vortäuschen zu können. Mehr

NL/31/03/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Eigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig -
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Praxis ?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Sommer 2005 eine für die Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundlegende Entscheidung getroffen, deren Bedeutung nicht nur von akademischem Interesse ist, sondern sich ganz praktisch auswirkt. Mit Beschluss vom 02.06.2005 (Az.: V ZB 32/05) entschied der BGH, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft teilrechtfähig ist. Bislang war dies nicht so. Mehr

BM/22/11/2006


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Genossenschaftsmitglieder wohnen im allgemeinen sicherer

Wohnungsgenossenschaften schließen mit ihren Mitgliedern sog. Dauernutzungsverträge, die ihnen grundsätzlich ein dauerhaftes, lebenslanges Wohnrecht einräumen. Bei den Genossenschaften kommt dieses Recht auf Wohnungsversorgung nicht nur im Vertrag, sondern in erster Linie in der Satzung zum Ausdruck. Hiervon profitieren jedoch nur die Mitglieder, es sei denn, die Satzung lässt auch das Nichtmitgliedergeschäft zu, so dass Wohnraum auch an Nichtmitglieder vermietet werden darf. Das Dauernutzungsrecht findet sich in normalen Mietverträgen mit städtischen oder privaten Wohnungsunternehmen in der Regel nicht. Auf den Dauernutzungsvertrag findet jedoch weitgehend das gesetzliche Mietrecht Anwendung, so dass von der Genossenschaft vor allem die Mieterschutz-bestimmungen in Bezug auf die Kündigung der Dauernutzungsverträge einzuhalten sind. Mehr

BM/31/03/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Haben die Mitglieder Ansprüche gegen Aufsichtsräte einer Baugenossenschaft ?

Wenn eine Wohnungsgenossenschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, weil Bauvorhaben mehr Kosten verschlungen haben als geplant, oder weil die Schieflage des Unternehmens insgesamt die Gefahr des vollständigen oder teilweisen Verlustes der Geschäftsguthaben befürchten lässt, stellt sich die Frage nach den „Schuldigen“. Der Aufsichtsrat gerät dabei als Überwachungs- und Kontrollorgan der Genossenschaft zunehmend in den Mittelpunkt, ist es doch seine Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Im Übrigen hat auch der Gesetzgeber die Pflichten des Aufsichtsrats durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) weiter konkretisiert. Mehr

BM/21/03/2007


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Thomas Steinmassl (S•N•P München)

Pflichtangaben bei geschäftlichen E-Mails

Ab dem 1. Januar 2007 gelten die nach § 125a HGB, § 35a GmbHG bzw. § 80 AktG erforderlichen Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen auch bei der Geschäftspost mittels E-Mail (elektronische Post). Somit müssen auch geschäftliche E-Mails ab dem 1. Januar 2007 die erforderlichen Pflichtangaben enthalten. Mehr

TST/chs/21/02/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Kommunen schulden Alteigentümern ganzen Kaufpreiserlös aus
Investitionsvorrangverkäufen

Auch 15 Jahre nach der Einheit dauern Rechtsstreitigkeiten über ungeklärte Grundstücksangelegenheiten an. Es verwundert deshalb nicht, dass es noch immer Rechtsfragen gibt, die bis zu einer höchstrichterlichen Klärung völlig im Dunkeln liegen. So dürften nach Einschätzung von Juristen viele tausende Alteigentümer betroffen sein, die ihre Grundstücke wegen sog. Investitionsvorrangverkäufe nicht zurückerhielten und denen die Verfügungsberechtigten, meist Städte und Gemeinden, nur den auf Grund und Boden entfallenden Kaufpreisanteil auszahlten. Der auf die Baulichkeiten entfallende Kaufpreisanteil, den die Investoren an die Kommunen zahlen mussten, behielten diese in vielen Fällen für sich und argumentierten, dass zu Zeiten der DDR auch bauliche Investitionen vorgenommen worden seien, die nun in dieser Höhe auszugleichen seien. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch rechtskräftig entschieden, dass sich die Alteigentümer nicht mit dem Erlösanteil für Grund und Boden begnügen müssen, sondern Anspruch gegen die Kommunen auf Herausgabe des kompletten Kaufpreiserlöses einschließlich des Anteils für Baulichkeiten und Außenanlagen haben. Mehr

BM/chs/21/02/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Kündigungsmöglichkeiten beim "Betreuten Wohnen" und von Heimverträgen

Ältere Menschen können heute schon zwischen vielen Modellen des „Betreuten Wohnens“ wählen. Manche Senioren bevorzugen einen betreuungsspezifisch ergänzten Miet- oder Dauernutzungsvertrag bei einem Wohnungsunternehmen, anderen liegt mehr an einem umfangreicheren Betreuungsprogramm, damit sie im Alter sicher wohnen können. Bei dieser Spannbreite der in der Praxis anzutreffenden Vertragsmodelle stellen sich die Betroffenen oder deren Angehörige die Frage, wie die jeweilige Form des „Betreuten Wohnens“ beendet werden kann, wenn z.B. der Bewohner wegen zunehmender Demenz in ein Pflegeheim umziehen muss oder der Ehegatte stirbt und der hinterbliebene Partner sich nicht mehr allein versorgen kann und deshalb ausziehen muss. Entscheidend für die Frage der Kündigung ist die Zuordnung des geschlossenen Vertrags zum Miet- oder Heimrecht. Aber es gibt auch Zwischenformen, bei denen die Rechtsprechung nach dem Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses fragt. Mehr

BM/chs/06/02/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Heimgesetznahe Kündigung von "Pensions-" und "Residenzverträgen"

In der Praxis sind vielfältige Formen des „Betreuten Wohnens“ anzutreffen. Wenn neben der Nutzungsüberlassung eines Appartements umfangreiche Grund- und Serviceleistungen, wie z.B. Mitbenutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, eine Notrufbereitschaft rund um die Uhr durch hauseigenes Fachpersonal, erste Hilfe zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie vorübergehende krankenpflegerische Betreuung und weitere Beratungs- und Betreuungsdienste, Gegenstand eines „Pensions-“ oder „Residenzvertrages“ sind, stellt sich die Frage nach der Zuordnung dieses Vertrages zum Miet- bzw. Heimrecht, die für die Kündigungsmöglichkeit von ausschlaggebender Bedeutung sein kann. Mehr.

BM/chs/25/01/2007


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Dr. Christian Ostermaier (S•N•P München)

Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2007

Zum 1. Januar 2007 sind verschiedene Änderungen im Arbeitsrecht eingetreten. Über die wichtigsten Änderungen möchte dieser Beitrag informieren.

1. Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten
Zum 01. Januar 2007 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten“ in Kraft.

2. Arbeitzeitgesetz
Mit Ablauf des Jahres 2006 endet die Übergangsfrist für Alttarifverträge im Arbeitszeitgesetz.

3. Sozialversicherungsrecht
Die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenzen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wieder angepasst.
Des Weiteren wurde zum 01. Januar 2007 der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,9 % angehoben.

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CO/21/01/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

„Ausfrieren“ wohngeldsäumiger Eigentümer - Wie kann die Gemeinschaft bzw. der Verwalter reagieren?

Immer wieder muss sich die Eigentümergemeinschaft oder der Verwalter mit einzelnen Eigentümern herumschlagen, die die Vorschüsse auf die rechtsverbindlich festgelegten Wohngeldzahlungen nicht leisten oder nach der Jahresabrechnung etwaige Nachschuss-zahlungen verweigern. Können die Beträge bei den „schwarzen Schafen“ nicht eingetrieben werden, müssen sie auf die anderen Eigentümer umgelegt werden, denn die Energie- und Wärmeversorger haben ihrerseits einen vollen Zahlungsanspruch. Es stellt sich daher die Frage, ob dann, wenn eine Forderungsbeitreibung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gegenüber dem säumigen Eigentümer, z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit, misslingt, wenigstens das Auflaufen künftiger Forderungen dadurch verhindert werden kann, dass die Leitungen gesperrt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil grundsätzlich für zulässig erachtet und ist damit dem Landgericht Berlin gefolgt. Mehr

BM/21/01/2007


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Wohnungsgenossenschaft -
Wie man Konflikte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bereinigt

Der Vorstand leitet die Wohnungsgenossenschaft und der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren. In der Praxis findet zumeist keine Kontrolle im Detail statt, sondern nur insoweit, als die für das Geschäftsjahr vorgegebenen Planzahlen nicht erreicht werden. Zum Beispiel kann aber bei größeren Bauvorhaben auch eine tiefergehende Überprüfung erforderlich werden, vor allem dann, wenn der Aufsichtsrat Unregelmäßigkeiten feststellt, denen er aus eigenen haftungsrechtlichen Überlegungen auf den Grund gehen muss. Denn auch die Aufsichts-ratsmitglieder haften der Genossenschaft gemäß §§ 41, 34 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) auf Schadensersatz, wenn sie ihre Kontrollaufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen und dadurch der Genossenschaft ein Vermögensschaden entsteht. Mehr

BM/11/01/2007


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Dr. Tilman Engbers (S•N•P München)

Rechtsprechungsänderung des BAG, Urteil vom 09.11.2006 – 2 AZR 812/05
Fehlerhafte Sozialauswahl, Aufgabe der Dominotheorie

Vor dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchzuführen, in die alle vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebes einzubeziehen sind.

Bei der sozialen Auswahl sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die etwaige Schwerbehinderung der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Wie die vorgenannten Gesichtspunkte zueinander zu gewichten sind, kann mit Zustimmung des Betriebsrates (§ 95 BetrVG) in einer so genannten Auswahlrichtlinie geregelt werden. Häufig werden in Auswahlrichtlinien zur Bewertung der sozialen Faktoren Punkteschemata aufgestellt.

Wird im Rahmen der Sozialauswahl eine Auswahlrichtlinie mit einem Punkteschema verwandt, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen ein Fehler bei der Ermittlung der Punktezahlen hat, der dazu führt, dass einem Arbeitnehmer, der bei richtiger Ermittlung der Punktzahlen zur Kündigung angestanden hätte, nicht gekündigt wird. Mehr

TE/04/12/2006


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Moritz Pohle LLM. EUR. (S•N•P München)

Wettbewerbsverbote - Augenmaß ist gefragt

Arbeitnehmern mit Schlüsselfunktionen, insbesondere mit Kundenkontakt, wird im Arbeitsvertrag regelmäßig ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auferlegt. Dadurch kann der Arbeitnehmer im Fall des Ausscheidens aus dem Unternehmen bis zu zwei Jahre daran gehindert werden, die Kunden des Arbeitgebers für sich selbst oder für einen neuen Arbeitgeber abzuwerben oder sogar jeglichen Wettbewerb innerhalb eines bestimmten Gebiets zu unterlassen. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber für jedes Jahr des Verbots die sog. Karenzentschädigung bezahlen, die mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreichen muss (§ 74 Abs. 2 HGB). Mehr

MP/30/11/2006


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Fachtagung der SLV München am 24.11.2006

Dr. Christoph Maier (S•N•P München) diskutiert mit 140 Teilnehmern das Thema "Haftung der Schweißaufsichtspersonen".

Getreu dem fachübergreifenden Beratungsansatz des Schwerpunktteams Baurecht referierte S•N•P-Partner Dr. Christoph Maier auf Einladung der SLV München www.slv-muenchen.de über die Haftung der Schweißaufsichtspersonen im Verhältnis zu Geschädigten sowie insbesondere dem Arbeitgeber. Gerade durch die genaue Festlegung der Aufgaben und Verantwortung in der DIN EN 719 wird sich die Schweißaufsichtsperson bei Schadensfällen nur selten auf leichteste Fahrlässigkeit berufen, d.h. sie haftet i.d.R. mit einem bestimmten Anteil persönlich. In einer ausführlichen Diskussion mit den Baupraktikern stellte sich heraus, daß die Normerfüllung insbesondere kleinere Unternehmen ohne hauptamtliche Schweißaufsichtsperson vor große Probleme stellt. Insbesondere die dortigen nebenamtlichen Schweißaufsichtspersonen sollten durch Sicherstellung hinreichender Haftpflichtversicherungen des Arbeitsgebers und Schutzregelungen im Arbeitsvertrag versuchen, ihr Risiko zu begrenzen. Noch mehr gilt dies für externe Scheißaufsichtspersonen, die sich auf die haftungsbeschränkenden Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleiche nicht berufen können.

CM/24/11/2006

Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an christoph.maier@schlawien-naab.de



Teilnehmer der Fachtagung
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Dr. Stefan Schlawien (S•N•P München)

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Seit dem 08.10.2004 steht mit der Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) im Gemeinschaftsgebiet eine neue supranationale Gesellschaftsform zur Verfügung.

Das Recht der SE ist in 2 europäischen Rechtsakten festgelegt. Die SE-VO regelt dabei das Gesellschaftsrecht (EG-Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft). Diese VO wird ergänzt durch die Richtlinie - SE-RL - zur Ergänzung des Statuts der SE hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmervertreter (Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 08.10.2001). Mehr

SL/22/11/2006


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Dr. Stefan Schlawien (S•N•P München)

Der fakultative und aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 obligatorische Aufsichtsrat einer GmbH
Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten

In der Praxis wird vielfach, aus verschiedenen Gründen, auch bei der GmbH ein Aufsichtsrat als Überwachungsorgan konstituiert. Notwendig ist dies gesetzlich erst ab einer Mitarbeiterzahl von ständig mehr als 500, nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG 52) sowie 2000, nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG 76).
Dabei ist denjenigen, die das Amt eines Aufsichtsrates bei der GmbH annehmen häufig nicht klar, welche Rechte und Pflichten sie zu erfüllen haben und welcher Haftung sie ausgesetzt sind.
Mit diesem Aufsatz soll ein Überblick über den Aufsichtsrat bei der GmbH gegeben werden. Die Darstellung beschränkt sich dabei auf den fakultativen, aufgrund der Satzung der GmbH und auf den obligatorischen, aufgrund der §§ 76, 77 BetrVG 1952 zu bildenden Aufsichtsrat. Mehr

SL/22/11/2006


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Stephan J. Bultmann (S•N•P Berlin)

Eigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig -
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Praxis ?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Sommer 2005 eine für die Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundlegende Entscheidung getroffen, deren Bedeutung nicht nur von akademischem Interesse ist, sondern sich ganz praktisch auswirkt. Mit Beschluss vom 02.06.2005 (Az.: V ZB 32/05) entschied der BGH, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft teilrechtfähig ist. Bislang war dies nicht so. Mehr

BM/22/11/2006


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S•N•P München
Arbeitsrechtsteam

Vortragsreihe SNP - Forum Arbeitsrecht

Ab dem Frühjahr 2010 startet unsere Vortragsreihe "SNP - Forum Arbeitsrecht".

Diese Vortragsreihe richtet sich in erster Linie an Unternehmer und Personalverantwortliche, aber auch an weitere Interessierte, die sich mit Fragen rund um das Personal beschäftigen, und bietet durch die Kombination aus arbeitsrechtlichen und nicht juristischen Themen allen Teilnehmern die Möglichkeit, "über den Tellerrand" zu blicken.

Näheres zu Vortragsthemen und Terminen des Veranstaltungs- programms 2010 finden Sie hier .


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SektVO - Die Frage der Woche zu dem neuen Sektorenvergaberecht (RAe Wolfgang Trautner und Dr. Christof Schwabe, S•N•P Frankfurt)

Kommt das Konzernprivileg auch einzelnen Auftraggebern zugute, obwohl die neue Ausnahmevorschrift des § 100 Abs. 2 Buchst. o) aa) GWB den Plural verwendet ("von Auftraggebern")?

Die Antwort finden sie hier.


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Neuerscheinung "VOB kompakt - Handbuch für die Praxis" im Oktober 2008

Im Oktober 2008 ist das Handbuch "VOB kompakt - Handbuch für die Praxis" der Autoren Wolfgang E. Trautner und Tanja Turner (beide S•N•P Frankfurt) erschienen.

Das Buch richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Justiziare, Bauauftraggeber, Bauauftragnehmer, Architekten, Ingenieure und Studenten.

Näheres erfahren Sie hier.