Rechtsanwalt Christof Schwabe, LL.M. (S•N•P Frankfurt)
Europäisches Vergaberecht: Deutschland, große Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament fordern vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) die Nichtigkeit der Mitteilung der Europäischen Kommission zu den Unterschwellenvergaben ein!
Luxemburg: Die Bundesrepublik Deutschland hatte am 12. September 2006 vor dem Europäischen Gerichtshof erster Instanz die Nichtigkeit der "Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen (2006/C 179/2)" geltend gemacht.
Am 29.April 2009 fand die mündliche Verhandlung statt (Rechtssache T-258/06). Der Sitzungsbericht offenbart in dem vergaberechtlich höchst bedeutsamen Rechtsstreit nunmehr die beteiligten Akteure und die vorgebrachten Argumente:
In dem Rechtsstreit haben sich inzwischen Griechenland, die Niederlande, Frankreich, Österreich, Großbritannien, Polen und das Europäische Parlament der Deutschland als Streithelfer angeschlossen. Offenbar besteht ein länder- und institutionenübergreifend großes Interesse daran, die besagte Mitteilung der Europäischen Kommission zu Fall zu bringen.
Die klagenden Protagonisten eint die Meinung, dass die Mitteilung der Kommission kompetenzwidrig neues Recht schaffe. Die Kommission sei unzuständig, die Mitteilung verstoße gegen das institutionelle Gleichgewicht bei der europäischen Rechtsetzung. Ebenfalls verstoße sie gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit. Die Europäische Kommission hält ihrerseits daran fest: Sie habe nur die bestehende Auslegung des Rechtsbereiches außerhalb der europäischen Vergaberichtlinien durch den EuGH zusammengefasst.
Der anhängige Rechtsstreit heizt dem abgekühlt geglaubten Streit um die Behandlung von Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte wieder ein. Mit Spannung ist abzuwarten, welcher Seite das EuG Recht geben wird und welche Auswirkungen das Urteil auf das europäische Vergaberecht zeitigen wird.
Die streitgegenständliche Kommissionsmitteilung lesen Sie
hier.
Den gesamten Sitzungsbericht des EuG vom 29.04.2009 lesen Sie
hier.